Aus dem Kirchenbote 11/22
Text: Katharina Meier
Das Friedhofswesen ist Sache der Gemeinde
Im Kanton St. Gallen ist das Friedhofswesen Sache der politischen Gemeinde.
Sie sorgt für genügend Bestattungsplätze, den Unterhalt und das schickliche
Überführen und Bestatten der Verstorbenen.
Mit dem Trend, weg von der Erd- hin zur Feuerbestattung, ändert die
Regierung das Gesetz über Friedhöfe und Bestattungen und stellte ab 2013
die Feuer- der Erdbestattungen gleich. Zudem gab sie den Gemeinden die
Kompetenz, Grabfelder für Angehörige anderer Religionsgemeinschaften
festzulegen. Ein kommunales Friedhofsreglement hält zudem die Art und
Zeit der Bestattungsfeiern, den Belegungsplan, die Gräberarten, die Gestalt
der Grabmäler und ihrer Bepflanzung, die Dauer der Grabesruhe, das
Räumen der Gräber sowie die zu tragenden Kosten der Gemeinde fest.